WIe viel kostet ein Besuch beim Tierarzt?

Die Kosten beim Tierarzt richten sich nach der Gebührentabelle für Tierärzte (GOT)

Die Preise beim Tierarzt richten sie nach der GOT, die per Bundesgesetz in Kraft tritt. Darin sind alle Behandlungen sowie Untersuchungen und die entsprechenden Kosten einzeln aufgelistet. Abhängig von der Art und Dauer der Behandlung hat der behandelnde Tierarzt die Erlaubnis merh als die im GOT festgeschriebenen Preise zu verlangen. Die im GOT festgehaltenen Preise sind nach drei Rängen aufgelistet

  • erster Satz (Minimumpreis für eine Beahndlung)
  • zweiter Satz(doppelter Preis für eine Behandlung)
  • dritter Satz(dreifacher Presi gür eine Behandlung) aufgelistet sind, ist gesetzlich nicht erlaubt.

Ein Unter- oder Überschreiten dieser Sätze ist nicht erlaubt.

Die Preise, die im GOT angegeben werden, stellen den sogenannten einfachen Satz dar, der nicht unterschirtten werden darf. Zudem muss man beachten, dass es sich bei den Nennungen um die Netto-Preise handelt, d.h. 19 % Mehrwertsteuer müssen hinzugerechnet werden.

Behandlungskosten beim Tierarzt nach örtichen Gegebenheiten.

Neben der Auflistung der Behandlungskosten nach Kostensätzen, leigt auch eine Aufstellung nach “örtlichen Gegebenheiten” vor. So liegt die Abrechnung in ländlichen Umgebungen eher beim Minimum und Mittelsatz, während sich die Kosten in Städten eher dem Mittelsatz annähern. Diese Preisanpassungen resultieren insbesondere aus der Tatsache, dass in ländlicher Umgebung in der Regel mehr Tiere, insbesonder Farmtiere vorhanden sind und behandelt werden.

Regelungen nach GOT für den Nacht- und Wochenenddienst sowie bei besonders schwierigen Fällen

Die bereits erwähnte Regelung der GOT, die einem Tierarzt die doppelte bis dreifache Abrechnung des Minimalsatzes erlaubt, tritt in der Regel in Fällen des Nacht- und Wochenenddienstes sowie bei besonders schwierigen Fällen in Kraft.

Zusätzliche Regelungen: Die Arzneimittel-Preis-Verordnung (AMPPreisV)

Neben der Gebührentabelle für Tierärzte (GOT) spielt auch die Arneimittel-Preis-Verordnung (AMPreisV) eine Rolle bei der Berechung der Kosten für einen Tierarztbesuch. Darin wird der jeweilige Mindestsatz für Arzneimittel vorgeschrieben, der laut Gesetz nicht unterschirtten werden darf.